Mittwoch, 19. Juni 2013

Bürgerrechte

Unruhen in der Türkei. Teils friedlich, teils eskalierend, aber auch die Polizei geht mit unglaublicher Härte gegen die eigenen Mitbürger vor, so daß manche Korrespondenten von bürgerkriegsähnlichen Zuständen sprechen. Dann ein Ultimatum des Ministerpräsidenten: Wer morgen auf dem zentralen Platz demonstriere, werde als Terrorist betrachtet. Neben der bodenlosen Beugung von Recht und Gesetz und der übersteigerten Vorstellung von Machtbefugnissen ist dies auch eine rechtliche Aussage. Ein Terrorist wird -in der Türkei ebenso wie in Deutschland- rechtlich anders gestellt als ein Demonstrant

Mir kommt ein anderer Gedanke. August 2012, das Bundesverfassungsgericht erklärt den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren in zwei Ausnahmefällen für begrenzt rechtmäßig: Naturkatastrophen und Terrorismus. Ich erinnere mich gut an die Aussagen vieler: "Das ist doch nichts, was einem Angst machen kann, ein guter Bürger hat doch da nichts zu befürchten!" Sicher, die Türkei kann und darf hier nicht außerhalb des Kontextes mit deutscher Politik und deutschem Verfassungsrecht verglichen werden. Dennoch: Es zeigt sich, wie schnell man vom demokratisch inspirierten Demonstranten zum Terroristen wird. Wie naiv manche Menschen doch sind.

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